Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in Unternehmen und für Rechtsanwaltskanzleien verfügen wir über weitreichende Erfahrung im Arbeits- und Zuwanderungsrecht. Wir beraten Sie kompetent auf allen Gebieten des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts. Im Vordergrund steht dabei die umfassende Betreuung unserer Mandaten.
In Fragen des Zuwanderungsrechts beraten und betreuen wir Sie individuell, konzipieren internationale Mitarbeitereinsätze, stellen Anträge und begleiten Sie bei allen Behördengängen.