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Christine Saarholz ist seit 1991 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist auf die Rechtsgebiete Arbeits- und Zuwanderungsrecht spezialisiert.

Seit 2002 betreibt Frau Saarholz ihre Kanzlei in Königstein im Taunus. Ihre Tätigkeitsfelder liegen im Arbeitsrecht einschließlich des Betriebsverfassungsrechts sowie dem Zuwanderungsrecht.

Rechtsanwältin Saarholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie auf die Gestaltung von internationalen Mitarbeitereinsätzen, die Beantragung von Visa und erforderlichen Arbeitsgenehmigungen. Darüber hinaus konzipiert und leitet Frau Saarholz Seminare im Arbeitsrecht und ist als Autorin tätig.

In der Zeit von 1991 - 2002 war Rechtsanwältin Saarholz als Justiziarin in leitender Position für einen international agierenden Verlag tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat sie die Konzerngeschäftsleitung sowie die Konzernunternehmen in allen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen beraten und vertreten sowie Verhandlungen mit den Betriebsräten geführt.

Nach Studienaufenthalten in Oxford, Freiburg, Sydney und Hamburg legte Frau Saarholz 1990 das zweite Staatsexamen in Hamburg ab.

Durch ihre mehrjährigen Aufenthalte im englischsprachigen Ausland ist es Frau Saarholz möglich, alle Angelegenheiten auch in englischer Sprache zu betreuen und zu bearbeiten.


Kanzlei Saarholz  -  Mammolshainer Weg 10  -  61462 Königstein  - Tel: (06174) 258934               Fax: (06174) 258935 - eMail: saarholz@kanzlei-saarholz.de - www.kanzlei-saarholz.de

 
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